Welcher Ausweis für welches Gebäude?
Gebäudeeigentümer haben prinzipiell die Wahl zwischen einem Bedarfs- oder einem Verbrauchsausweis. Eine Pflicht für Bedarfsausweise besteht jedoch bei Neubauten sowie bei Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wurde mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.
Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt Empfehlungen zur Verbesserung seiner Energieeffizienz. Er besteht aus vier Seiten und den Modernisierungsempfehlungen. Wie die einzelnen Seiten des Energieausweises für Wohngebäude im Detail aussehen und welche Bedeutung die darin verwendeten Begriffe haben, wird im Folgenden erläutert.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis weist die energetische Qualität eines Gebäudes anhand einer umfassenden technischen Analyse aus. Geeignet für alle Gebäude, egal welchen Baujahrs. Der Bedarfsausweis untersucht die Gebäudehülle unabhängig vom Verhalten der Nutzer.
Verbrauchsausweis
Beim Verbrauchsausweis wird der individuelle Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den letzten 36 Monaten ermittelt. Wenngleich für Gebäude ab Baujahr 1977 dieser Ausweis ausreicht, ist die Problematik offensichtlich. Das Nutzerverhalten ist sehr unterschiedlich, und die Anzahl der Personen im Haushalt wird hier nicht berücksichtigt. Daher ist diese Methode in vielen Fällen wenig aussagekräftig.